Im EDEKA wird alles am Regal ausgezeichnet, außer Lind. Die sind extra.
Ist das wiklich so in Ordnung? Die Vergleichbarkeit von Produkten ist doch nicht mehr gewährleistet.
Im EDEKA wird alles am Regal ausgezeichnet, außer Lind. Die sind extra.
Ist das wiklich so in Ordnung? Die Vergleichbarkeit von Produkten ist doch nicht mehr gewährleistet.
Ich weiß nicht wie vertrauensvoll die Quelle economag ist, aber unter Punkt 1.3 steht dazu etwas.
Und “in angemessener Entfernung” würde ich sagen heißt nicht “Auf der Rückseite des Produkts, so dass man es erst umdrehen muss”.
Bin auch schon lange nicht begeistert von dem was Lindt hier macht.
Auch, dass sie wohl genug Marktmacht haben um den Märkten genau vorzuschreiben wie die Preise auszusehen haben.
Die 5,99 € sind eine Unverbindliche Preisempfehlung, nicht der Preis, zu dem sie verkauft werden müsste. Eine Preisbindung gibt es, soweit ich weiß, nicht mal mehr für Bücher, nur noch für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Insofern bezweifle ich ebenfalks, dass dieses Regal dem Preisauszeichnungsgesetz entspricht, da es keinerlei Hinweis darauf zu geben scheint, zu welchem Preis die Schokolade tatsächlich verkauft wird.
Die Schokolade wird aber in den allermeisten Fällen zur UVP verkauft und Rabattierungen druckt Lindt höchstselbst auf die Packung (“-23%” und so). Ausnahmen sind nur der Abverkauf nach Weihnachten und Ostern.
Lindt scheint schon irgendeinen Deal mit den Märkten zu haben. Es gibt zwar rechtlich keine Pflicht, aber es scheint eine vertragliche Pflicht zu geben.
Kann ich so auch bestätigen. Unsere Supermärkte hier haben die Lindttafeln nie zu anderen Preisen als denen auf der Packung (inklusive Rabatt) verkauft. Auch hier gibt es bei den Lindt Tafeln bei einem Laden keinen angeschriebenen Preis am Regal. Allerdings ist der generell sehr schlampig was das betrifft.
Ich lass das mal hier:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100096484/lindt-gezielte-zerstoerung-schoko-hersteller-zerstoert-ware-vor-reduzierungen.html
Was “angemessene Entfernung” bedeutet, ist Interpretationssache. Solltest Du darauf klagen, hängt die Interpretation ausschließlich von Farbe und Lösemittelgehalt des Lacks ab, den der Richter zum Frühstück gesoffen hat.