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So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.

  • Ey ich frag doch nur@lemmy.world
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    3 months ago

    “bis zu” find ich prinzipiell in Ordnung, gibt halt durchaus Arschlöcher auf der Welt. Kommt halt darauf an wie das angewendet wird. Wenn zB ein freundlicher Hinweis an die rauchende Person ausreicht könnten die Beamtis es ja auch dabei belassen. Wenn jemand vor Schulen rumhängt und wirkt als er wär da um Kids anzufixen und sich ein Business aufzubauen…von mir aus lebenslängliche Haft…(Könnte man wohl schwer nachweisen…)