“Aus einem traurigen Arsch kommt kein fröhlicher Furz.”

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Cake day: September 2nd, 2024

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  • Nach Auffassung des AG ist es im Übrigen “kaum nachvollziehbar”, dass der BGH weiter bei Cannabis auf die in der 1980er-Jahren entwickelte Risikobewertung abstellt. Im AG-Urteil heißt es: “Angesichts gestiegener Konsumentenzahlen, tendenziell gesunkener Strafen und neuer Studienlagen, sprechen auch tatsächliche Gründe gegen die Annahme, die Risikobewertung habe sich nicht geändert. Sowohl der politisch seit den 1990er-Jahren unterschiedlich besetzte Gesetzgeber als auch die Gerichte erweckten zu keiner Zeit den Anschein, als nähme die Gefahr durch Cannabisabhängigkeit und dem spezifisch damit verbundenen Schwarzmarkt zu.”

    Ein AG. In Sachsen-Anhalt. Wiederspricht dem BGH mit so einer Ansage…chapeau

    Edit: Hoppla, das wird ja noch viel besser:

    “Würde man der Argumentation des Senats folgen, wäre die rein naturwissenschaftlich vorzunehmende Risikobewertung von Alkohol angesichts der damit verbundenen Verkehrs- und Gewaltdelikte so verheerend, dass es kaum noch Gründe für einen legalen Verzehr gäbe.”











  • Ich muss mich hier mal über den Aufbau des Artikels beschweren, nur damit ich es los bin.

    Der Artikel besteht aus 3 Themansätzen: 1. Oberflächliche Information zum eigentlichen Thema mit absolut null Hintergrund oder Nachfrage an die betroffenen Stellen, gefolgt von 2. einem Absatz mit Wahlkampf aus CDU Richtunng gegen Özdemir und Grüne um dann 3. mit allgemein im Internet zusammengesuchten Infos zu den Rahmenbedingungen für Vereinigungen zu schließen.

    Das ist einfach nur schlechter Online-Journalismus. Es werden keine Betroffenen befragt, keine kritischen Nachfragen bei offiziellen Stellen. Stattdessen wird Wahlkampf rein gepackt, dazu noch einseitiger.

    So etwas passiert wenn man einem Online-Redakteur die Pressemitteilung des CDU-Präsidium vorlegt mit dem Auftrag daraus mal schnell was zu machen.







  • Puh, so viele Fragen… Warum wurde bei denen gesucht? Das wäre interessant zu wissen. Hat das eine Polizeistreife zufällig gefunden? Nachbarn verpfiffen?

    Wurde die Durchssuchung während der Ernte gemacht oder spielt das keine Rolle? Gibt es da irgendeine Erwähnung vor Gericht? Wenn ich eine Outdoor Pflanze fälle, habe ich automatisch in dem Moment mehr als 50g in der Hand. Muss ich jetzt alle Pflanze so zurück stutzen dass nur 50g wachsen um ja sicher zu gehen nicht im Knast zu landen?

    > Die Richterin sprach aufgrund der Umstände von einem untypischen Fall, sodass man von der Mindeststrafe von drei Monate habe absehen können und diese in eine Geldstrafe umwandeln konnte.

    Bei der Menge wäre Knast drin gewesen? Das Gesetz wird mir immer unsympathischer wenn es eher dazu dient die Menschen noch mehr abzuschrecken.

    Es steht alles im Artikel, der Vorfall war im Oktober letzten Jahres. Wer lesen kann ist klar im Vorteil…