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    8 months ago

    Verfassungsrechtlich festgeschrieben werden soll dadurch laut Rheinischer Post die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll dem Bericht zufolge der Passus: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.” Diese Regelungen seien “damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen”, zitiert die Zeitung weiter aus dem Entwurf.

    Sehe ich es richtig, dass nur dazukommt, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht mit einfacher Mehrheit im Bundestag überstimmt werden können? Oder ist die zuvor beschriebene Festlegung auf 2 Senate, etc. auch neu? Das finde ich uneindeutig im Artikel…

    Letzteres fände ich tatsächlich wichtiger, wobei jedweder Schutz des Verfassungsgerichts gut ist.

    Edit:

    Der Original-Artikel in der Rheinischen Post hat mir beim Verständnis geholfen:

    https://rp-online.de/politik/deutschland/schutz-des-verfassungsgerichts-ampel-und-union-wollen-grundgesetz-aendern_aid-109656095

    Die Zahlen usw. Sollen nun neu ins Grundgesetz geschrieben werden, und waren davor Teil des Bundesverfassungsgerichtsgesetztes. Dass die einfache Mehrheit nicht mehr ausreicht, kommt komplett neu hinzu.

    • Manucode@feddit.de
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      8 months ago

      Das mit der einfachen Mehrheit ist bloß eine Schlussfolgerung. Dinge, die zuvor nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt waren, sollen jetzt ins Grundgesetz. Um Gesetze zu ändern, braucht man eine einfache Mehrheit im Bundestag, um die Verfassung zu ändern, eine Zwei-Drittel-Mehrheit.