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Cake day: July 28th, 2023

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  • Im Satz davor wird der nötige Kontext geliefert:

    Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

    Also: Wenn du zum Beispiel 49 g aus Eigenanbau besitzt, ist es 100% legal. Wenn du 50,1 g besitzt, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du 60,1 g besitzt, ist es eine Straftat. In der Öffentlichkeit darf man davon aber immer nur maximal 25 g mitführen, der Rest muss zu Hause bleiben. Hier gilt die Ordnungswidrigkeit für 25 bis 30 Gramm, danach erst Straftat. Also keine Drangsalierung für Gelegenheitskiffer.





  • Ich hab einen Alugrinder von Black Leaf. Der ist schwarz lackiert, das heißt man würde Abrieb gut erkennen wenn er denn da wäre. Aber ich nutze ihn schon seit Jahren und habe ihn hunderte Male benutzt und der Lack ist noch dran. Er klemmt nicht, quietscht nicht und das Sieb mit dem Auffangbehälter für Keef ist auch nett. Würde ich bedingungslos weiterempfehlen.

    Es gibt sie in verschiedenen Größen. Ich finde 5 cm Durchmesser am besten. Schön kompakt, aber groß genug für dicke Tüten.