• Sailing7@lemmy.ml
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    27 days ago

    Okay. Ich hab den gesamten artikel gelesen und es wurde nicht ein einziges mal das streitthema auf etwas verständliches runtergebrochen.

    Worum zum geier geht es den streitenden überhaupt?

    Will die ZPÜ gebühren von Cloud anbietern dafür, dass sie von Künstlern ihre kunstwerke auf einer plattform hosten?

    Oder isses andersrum?

    Will die ZPÜ unrechtmäßigen und nicht lizensierten gebrauch copyright geschützter werke anfechten?

    Versteht das jemand und kann mich aufklären???

    • DdCno1@beehaw.orgOP
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      27 days ago

      Will die ZPÜ gebühren von Cloud anbietern dafür, dass sie von Künstlern ihre kunstwerke auf einer plattform hosten?

      Sie will Gebühren dafür erheben, dass Cloudanbieter urheberrechtlich geschützte Werke hosten und damit verfielfältigen könnten.

      Oder isses andersrum?

      Nein.

      Will die ZPÜ unrechtmäßigen und nicht lizensierten gebrauch copyright geschützter werke anfechten?

      Im Prinzip geht es darum, dass es legal möglich ist, als Privatmensch urheberrechtlich geschützte Dinge zu kopieren (sofern keine “wirksamen” technischen Schutzmaßnahmen ausgehebelt werden - wirksam heißt nur, dass deine Oma das nicht hinkriegen würde), was bedeutet, dass es ganz legal Kopien von urheberrechtlich Geschützten Inhalten gibt und diese von Leuten genutzt werden können, ohne dass die Rechteinhaber dafür direkt bezahlt werden. Die Pauschalabgabe soll das zum Teil auffangen und Rechteinhaber dafür entlohnen. Da realistisch (ohne eine Totalüberwachung, die tatsächlich von anderen Rechteinhabern gefordert wird) nicht erfasst werden kann, ob und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte von und auf jedem Gerät kopiert und gespeichert werden, ist diese Abgabe pauschal - selbst wenn z.B. eine Speicherkarte am Ende nur für private Urlaubsfotos genutzt wird.

      Es gibt also diese Pauschalabgabe schon für alle möglichen Speichermedien und Kopiergeräte, einschließlich Festplatten und Computer. Hier liegt der Hase begraben: Cloudanbieter sind keine Händler oder Hersteller für Speichermedien und fallen als solche nicht unter die gegenwärtige Rechtssprechung.

      Genau das will die ZPÜ wohl nach diesem Misserfolg mit weiterer Lobbyarbeit ändern. Entweder wird wohl die Definition vom Gesetzgeber angepasst oder eine neue Kategorie geschaffen werden. Leider stehen die Chancen nicht schlecht, gerade nach der nächsten Bundestagswahl, dass sie damit Erfolg haben wird. Am Ende wird das nur dazu führen, dass deutsche Cloudanbieter noch teurer und damit weniger wettbewerbsfähig im internationalen Vergleich werden - und die zusätzlichen Einnahmen werden natürlich hauptsächlich großen Verlagen zufließen. Es ist nichts als eine weitere Wertabschöpfung von der Allgemeinheit an eine kleine Gruppe.