Die AfD führt einen Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Nun hat das NRW-Oberverwaltungsgericht mit einem Handstreich alle Beweisanträge der AfD abgewiesen.

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge nur zum Ausspähen der Prozessstrategie gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

[…]

  • avater@lemmy.world
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    19
    ·
    7 months ago

    Na das wär doch mal nen Post bei TikTok wert Scholzi oder nicht? Häshtag fckAFD und so.