Das Bundesarbeitsgericht hatte 2022 grundsätzlich entschieden: Die Arbeitszeit von Beschäftigten muss erfasst werden. Bundesarbeitsminister Heil wollte Details im Frühjahr regeln. Doch das Gesetz steckt fest.
Kommentar: Da war doch was, hatte tatsächlich beinahe schon wieder vergessen und es scheint da tatsächlich nicht viel zu passieren. Wobei ich dass als Thema schon auch wichtig finde, betrifft schließlich irgendwie fast alle.
Ich denke dass man auch ohne den Artikel zu lesen direkt wieder erahnen kann welche Partei im blockieren mal wieder Spitzenreiter spielen will.
Der Witz ist ja, dass man das Gesetz nicht so gestalten kann, dass das dann nicht mehr möglich ist. Die Angestellten tragen ihre Stunden ja selbst ein. Wenn sie gerne unbezahlte Überstunden machen, können sie das danach immer noch.
Der Punkt ist ein anderer: Kaum ein Mitarbeiter hat wirklich Bock auf Überstunden. Klar, es gibt ein paar Bekloppte, die sich über ihre Arbeit definieren. Der Rest der Leute wird dann auf mehr oder weniger harte Weise vom Chef dazu gezwungen. Da muss noch was dringend auf Deadline fertig werden. Die Ablösung kommt nicht. Personaldecke zu gering. Zu viel zu tun für den Arbeitstag. Und so weiter und so fort. Ist ok, wenn das mal passiert, aber es gibt auch genügend Firmen, die ihre Mitarbeiter richtig ausbeuten und dann einschüchtern, wenn sie auf ihre Rechte und den Arbeitsvertrag pochen. Und ja, man kann Gesetze so gestalten, dass das aktiv verhindert wird und höchstwahrscheinlich wäre das auch jetzt schon möglich: Am Ende reden wir da halt schnell von Mindestlohnumgehung, Sozialbetrug, Verdacht auf Schwarzarbeit und so weiter, wenn du als Chef deine Leute dann regelmäßig uneingestempelt arbeiten lässt.
Ich glaube das ist sehr branchenabhängig. Arbeite in der Wissenschaft und da wird mit Freude Überstunden geschoben. Bei den 50% Stellen der Doktoranden ist das ja auch explizit so angedacht.
Sektor Landwirtschaft genau das gleiche, Hauptsache Stunden kloppen.
Ich hatte die Entscheidung des EUGh aus 2019 so in Erinnerung, dass Arbeitgeber ein transparentes zuverlässiges und sicheres System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen müssen. Damit kommen eigentlich nur elektronische Stechuhren in Frage und die Mitarbeiter müssten sich selbst ausstempeln und dann weiterarbeiten.
Wenn ich das richtig im Kopf hatte, ergab sich das auch daraus, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten die Stunden nicht bezahlen wollte, weil die einzige Aufzeichnung die handschriftliche Doku des Angestellten war.
Man könnte die elektronische Stechuhr auch so gestalten, dass nicht erfasste Mehrarbeit weiter erschwert wird, z.B. indem man die Zeit vom Anmelden im Computer bis Abmelden misst. Dann müssten die Angestellten schon die E-Mails ausdrucken, eine Antwort auf ihrem privaten Rechner vorbereiten und an ihr Arbeitskonto schicken o.ä.
Mir wäre persönlich auch lieber, dass mehr Flexibilität geschaffen wird, für die es dann aber verbindliche Mehrvergütung gibt. Also z.B. das AN automatisch einen Überstundenzuschlag bekommen, wenn sie wegen der wichtigen Sache, die unbedingt heute noch fertig werden musste, bis 19 Uhr bleiben, statt um 16:30 zu gehen.
Soweit ich das in Erinnerung habe, reicht eine App oder eine Website, wo man händisch zu Arbeitsbeginn die Uhrzeit einträgt und zu Arbeitsende dann ebenfalls, vollkommen aus. Gibt hier auch ein Gutachten, wo das auf Seite 90 und folgend beschrieben wird: https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-007627/p_hsi_schriften_32.pdf
Dann würde es aber den Angestellten auch auffallen.
Ich kenne zB mehrere Manager, die schlicht keine Zeiterfassung haben und locker 10h am Tag arbeiten. Die wissen aber gar nicht, wie viel sie wirklich arbeiten.