Der Fall könnte ein Präzedenzfall werden: Jens Maier, AfD-Politiker und ehemaliger Obmann beim völkisch-nationalen “Flügel”, muss in den vorzeitigen Ruhestand.

Der AfD-Politiker Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass der frühere Bundestagsabgeordnete nicht mehr als Richter arbeiten darf und wies die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurück.

Dieses hatte die Versetzung des 61-Jährigen im vergangenen Dezember für zulässig erachtet und dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen unter anderem auch in sozialen Medien begründe. Das Urteil enthalte keine Rechtsfehler, befand nun der BGH.

[…]

Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestages und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg.

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    1 year ago

    Ziemlich sicher ja. Da er aber einige Jahre deutlich früher als 67 in Ruhestand muss, kriegt er recht spürbare Abzüge (0,3% pro Monat unter 67). Frühpension ist an sich ein teures Vergnügen.

    • AggressivelyPassive@feddit.de
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      1 year ago

      Naja, der ist 61. Sind also 6 Jahre, sprich um die 20%. Ist jetzt nicht toll, aber wahrscheinlich wird er auch nicht den einen oder anderen Parteiposten bekommen und ich vermute mal, 75-80% einer Richterpension sind schon genug zum Leben.

      • bobbytables@feddit.de
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        1 year ago

        Du hast vollkommen Recht. Ist bei mir eher so ein “okay, wenigstens irgendwas, das ihm weh tut” - Gefühl. Der ist bestimmt pingelig wie die Sau und kotzt gut über die 20%. Zumindest in meiner Vorstellung tut er das…

      • Serisar@feddit.de
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        1 year ago

        Naja, es wird wahrscheinlich schon etwas mehr an Abzug. Zum einen fängt man ja nicht bei 100% der Bezüge an, sondern bei ca. 71% für die reguläre Pension, davon gehen dann die Frühpensionsabzüge runter. Da er wegen dem Jurastudium ziemlich sicher noch keine 40 Dienstjahre voll hat, gibt es da wahrscheinlich auch noch Abzug. Grob überschlagen wird er denke ich bei ca 45-50% der Richterbezüge rauskommen.

        Dann kann im Nachgang aber auch noch seine Pension ganz gestrichen werden, wenn man in einem Disziplinarverfahren nochmal besondere Verstöße, die mit dem Beamtentum unvereinbar sind, feststellt. Das kann auch später noch passieren, darum bin ich da zuversichtlich, dass so einen Typen nochmal ein paar Phrasen “rausrutschen” und man den Kostenpunkt dann komplett streichen kann.