• volkerwirsing@feddit.org
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    18 minutes ago

    Ich finde die Sache irgendwie schwierig:

    Die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen stellen fest, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum bei Studierenden nicht passt. Denn diese könnten ihre Existenz sichern, indem sie arbeiten. Dass sie dann nicht studieren können, verletze nicht ihre Menschenwürde.

    Diese Begründung des “die können ja arbeiten” ist echt mau. Zum einen will man ja, dass sich Studies aufs Studium konzentrieren müssen und dass der Mediziner dann schnell fertig ist, um seine hochbezahlte Stelle als Arzt anzutreten und nicht, dass er wegen zu wenig Bafög dann kellnert und erst später Leute behandeln kann. Zum anderen kann man mit “du kannst ja arbeiten, um die Existenz zu sichern” wirklich alle Sozialleistungen streichen.

  • Flipper@feddit.org
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    1 hour ago

    Bafög liegt bei 475€ + Wohnungszuschlag von 350€.

    Zum Vergleich Bürgergeld ist bei

    • 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2023: 502 Euro).

    • 506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (2023: 451 Euro).

    • 471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen (2023: 420 Euro).

    • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben (2023: 402 Euro).

    • Variable Miete wobei diese angemessen sein muss und bei einer Person es den Richtwert von 435,00 Euro gibt.

    Außerdem muss die hälfte des BAföGs zurück gezahlt werden.